Die Cosplay-Regeln der LFG-Con können geringfügig strenger ausfallen als bei vergleichbaren Veranstaltungen.
Uns ist bewusst, dass viele Cosplays nicht ohne Requisiten auskommen. Aus den geltenden Gesetzen und den Pflichten als Veranstalter ergeben sich Richtlinien, die zwingend einzuhalten sind. Auf der LFG-Con wird am Einlass ein "Requisiten- und Cosplay-Check" zu diesem Zweck durchgeführt, der Entscheidung des Personals ist Folge zu leisten.
Bitte kleidet euch nach Möglichkeit vor Anreise zur LFG-Con an. Sollte dies nicht möglich sein, werden nach Voranmeldung von der LFG-Con Umkleiden zur Verfügung gestellt. Verursacher von Verunreinigungen oder Beschädigungen der Umkleiden oder Sanitäranlagen werden haftbar gemacht.
Konkrete Anfragen, ob ein konkretes Kostüm oder bestimmte Requisiten getragen werden dürfen oder nicht, können mit Foto sowie vollständigem Namen an [email protected] geschickt werden. Bitte habt Verständnis dafür, dass unsere Sicherheitskräfte / Personal vor Ort die letzte Entscheidungsgewalt haben.
Die LFG-Con ist ein Ort der Vielfalt und Toleranz. Bitte achtet bei der Gestaltung eurer Cosplays darauf, dass Ihr keine Bevölkerungsgruppe, Ethnie, Religion oder Kultur diskriminiert oder beschämt. Unsere Welt ist vielfältig. Bitte geht wertschätzend damit um.
Das Führen von Waffen im Sinne der deutschen Waffengesetze ist in der Öffentlichkeit verboten. Bitte achtet auch besonders auf Artikel 40 des Waffengesetzes (WaffG).
Auf unserer Veranstaltung sind darüber hinaus auch einige Anscheinswaffen verboten:
Erlaubt sind:
Einer Person, die eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (WAffG) mit sich führt, wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert.
Showkämpfe sind nicht erlaubt.
Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Requisite angetroffen wird, muss sich sofort zum "Requisiten- und Cosplay-Check" begeben. Wer sich weigert, sie prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben.
Alle verbotenen Gegenstände werden am "Requisiten- und Cosplay-Check" eingelagert und können beim Verlassen der Messe abgeholt werden
Die durch das Sicherheitspersonal im „Requisiten- und Cosplay-Check getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann das Orgateam der LFG-Con hinzugezogen werden.
Alle Besucher:innen führen Requisiten auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar
Ausgabe des abgegebenen bzw. einbehaltenen Cosplay-Equipments erfolgt bis zum Ende des Events. Alles was nicht abgeholt wird, wird bis zu zwei Wochen eingelagert.
Wenn ihr andere Besucher:innen fotografiert, fragt unbedingt vorher um Einverständnis. Jeder Mensch hat das Recht am persönlichen Bild und wünscht es nicht, ohne sein Wissen, auf fremden Kameras zu erscheinen.
Bitte macht keine Bilder von Cosplayern, die gerade offensichtlich anderweitig beschäftigt sind oder eine Pause machen.
Es darf überall fotografiert werden, wo der Besucherfluss nicht gestört wird.
Stationäre Hilfsmittel wie z.B. Blenden und Leitern sind auf dem gesamten Gelände untersagt, außer durch akkreditierte Fotografen mit Erlaubnis. Diese bekommen einen Bereich zugewiesen.
Wollt ihr die Bilder hinterher veröffentlichen, braucht ihr eine (im besten Fall schriftliche!) Einverständniserklärung der oder des Fotografierten. Der Hintergrund: In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang seine Bilder veröffentlicht werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
Seid euch bewusst, dass Veröffentlichung nicht nur eine Einbindung auf Webseiten oder in Magazinen ist, sondern dass auch auch das Hochladen auf Facebook oder anderen Social Media Kanälen als Veröffentlichung zählt!
Wird das Recht am eigenen Bild missachtet, können für den Fotografen hohe Strafen drohen.
Allgemeine Verhaltensregel: Wer Cosplayer, andere Besucher oder Aussteller nachweislich belästigt, wird der Messe verwiesen. Der Hausordnung ist Folge zu leisten.
Geht nicht zu leichtfertig mit euren Persönlichkeitsrechten um. Uns ist bewusst, dass wer sein Cosplaykostüm liebevoll gestaltet hat, will es herzeigen. Bitte denkt aber vorher darüber nach, von wem ihr euch fotografieren lassen wollt.
Lasst euch die Kontaktdaten der/des Fotograf:in geben und fragt, wofür er oder sie die Fotos verwenden will. So habt ihr einen Blick darauf, wo eure Bilder landen