Cosplay-Regeln

Grundsätzliche Regeln

Die Cosplay-Regeln der LFG-Con können geringfügig strenger ausfallen als bei vergleichbaren Veranstaltungen.

Uns ist bewusst, dass viele Cosplays nicht ohne Requisiten auskommen. Aus den geltenden Gesetzen und den Pflichten als Veranstalter ergeben sich Richtlinien, die zwingend einzuhalten sind. Auf der LFG-Con wird am Einlass ein "Requisiten- und Cosplay-Check" zu diesem Zweck durchgeführt, der Entscheidung des Personals ist Folge zu leisten.

Bitte kleidet euch nach Möglichkeit vor Anreise zur LFG-Con an. Sollte dies nicht möglich sein, werden nach Voranmeldung von der LFG-Con Umkleiden zur Verfügung gestellt. Verursacher von Verunreinigungen oder Beschädigungen der Umkleiden oder Sanitäranlagen werden haftbar gemacht.

Konkrete Anfragen, ob ein konkretes Kostüm oder bestimmte Requisiten getragen werden dürfen oder nicht, können mit Foto sowie vollständigem Namen an [email protected] geschickt werden. Bitte habt Verständnis dafür, dass unsere Sicherheitskräfte / Personal vor Ort die letzte Entscheidungsgewalt haben.

Die LFG-Con ist ein Ort der Vielfalt und Toleranz. Bitte achtet bei der Gestaltung eurer Cosplays darauf, dass Ihr keine Bevölkerungsgruppe, Ethnie, Religion oder Kultur diskriminiert oder beschämt. Unsere Welt ist vielfältig. Bitte geht wertschätzend damit um.

Regeln zur Kostümgestaltung

1.1 Nicht erlaubt:

  • Gasmasken oder Motorradhelme sind nicht erlaubt, sonstige Helme sind im Vorfeld mit dem Orgateam der LFG-Con ([email protected]) abzustimmen.
  • Scharfe Ecken und Kanten an der Kleidung
  • Darstellungen von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser
  • jegliches Kunstblut, ähnlich aussehende Flüssigkeiten bzw. Make-up auf Körper, Kleidung, Accessoires und Requisiten
  • Zombies dürfen generell nicht dargestellt werden
  • Wir behalten uns vor, zu gruselige Cosplays (z.B. Pennywise, Horror Charaktere, generell Monster-Latex-Vollmasken) abzulehnen
  • Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge aus der Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen oder daran angelehnt sind, sind nicht zugelassen. (z.B. Umbrella Corporation, SWAT-Teams)
  • Alle Cosplayer:innen müssen bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB beachten
  • Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung oder Kostümteilen bedeckt sein - das gilt für alle Geschlechter
  • Darstellung von natürlichen Hautfarben, die nicht der eignen entsprechen (z.B. Brown / Blackfacing)

1.2 Erlaubt:

  • Fur-, Morphsuits/Zentais sind in allen Hallen grundsätzlich erlaubt. Abschreckende oder nicht kindgerechte Suits sind im Vorfeld mit dem LFG-Con-Team abzustimmen.
  • Alltagsgegenstände wie z. B. handelsübliche Gehstöcke, Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt.
  • Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt

Maximalmaße für ausladende Kostüme

  • Röcke/Kleider: max. 1,5 m Durchmesser
  • Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende
  • Feststehende Flügel: max. 75 cm Spannweite je Flügel, also 1,5 m Spannweite insgesamt. Flexible Flügel bitte nur für Fotos und bei ausreichend Platz ausstrecken.
  • Höhe des Kostüms mit Flügeln und Kronen: max. 2,2 m
  • Stacheln entsprechender Arm- und Halsbänder dürfen maximal 5 cm lang und müssen stumpf sein
  • Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein
  • Make-up, Farben und Glitzer sowie zum Kostüm gehörige "Verschmutzungen" dürfen nicht abfärben

Regeln zu Requisiten

2.1 Nicht erlaubt

Das Führen von Waffen im Sinne der deutschen Waffengesetze ist in der Öffentlichkeit verboten. Bitte achtet auch besonders auf Artikel 40 des Waffengesetzes (WaffG).

Auf unserer Veranstaltung sind darüber hinaus auch einige Anscheinswaffen verboten:

  • Gegenstände aus unzulässigen Materialien. Dazu gehören alle Metallarten, Plexiglas (aufgrund der Schärfe insbesondere bei Hieb- und Stichwaffenimitationen), Holz ab einer Dicke von 3 cm (z. B. Baseballschläger)
  • Waffen, die in ihrer Gesamtlänge über die zulässigen Maße reichen sind verboten, auch wenn sie in Einzelteile zerlegt werden können.
  • Softair-, Paintball- und Gotcha- Waffen, auch wenn diese nicht mehr funktionsfähig sind.
  • Schreckschuss- und Gaspistolen
  • Echte Munition
  • Lose, massive Metallketten
  • Hieb- und Stichwaffen aus Metall, auch wenn die Klinge stumpf ist - dazu zählen insbesondere Echt- und Dekoschwerter/-säbel sowie Tantomesser
  • Nunchakus
  • Bollerwagen, Bobbycars, Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller
  • Das Mitbringen von Geräten zum lauten Abspielen von Musik und deren Verwendung (Boom-Boxen, Bluetooth-Lautsprecher etc.) ist untersagt

2.2 Erlaubt

Erlaubt sind:

  • Waffenimitationen aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoffen oder thermoplastischen Werkstoffen (z.B. Schwerter oder Sensen) sowie aus einer Kombination daraus (z.B. Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern) bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m.
  • Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 2 m, wenn diese keine sperrigen Aufsätze (z.B. Sensenblatt, Kronen etc.) haben. Aufsätze auf Gehstöcken, Stäben o. ä. dürfen insgesamt max. 50 cm breit sein
  • Schilde bis zu einem Durchmesser von max. 80 cm
  • Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen Spitzen aus biegsamem, nachgiebigem Material
  • Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern
  • Regelungen für 3D-Druck: 3D-gedruckete Waffen sind erlaubt, sofern sie eindeutig als solche zu erkennen sind. 3D-gedruckte Klingenwaffen müssen zwingend stumpf sein, dürfen also nicht scharf geschliffen sein oder Spitzen aufweisen

3. Weitere Hinweise

Einer Person, die eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (WAffG) mit sich führt, wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert.

Showkämpfe sind nicht erlaubt.

Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Requisite angetroffen wird, muss sich sofort zum "Requisiten- und Cosplay-Check" begeben. Wer sich weigert, sie prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben.

Alle verbotenen Gegenstände werden am "Requisiten- und Cosplay-Check" eingelagert und können beim Verlassen der Messe abgeholt werden

Die durch das Sicherheitspersonal im „Requisiten- und Cosplay-Check getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann das Orgateam der LFG-Con hinzugezogen werden.

Alle Besucher:innen führen Requisiten auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar

Ausgabe des abgegebenen bzw. einbehaltenen Cosplay-Equipments erfolgt bis zum Ende des Events. Alles was nicht abgeholt wird, wird bis zu zwei Wochen eingelagert.

Regeln zum Fotografieren auf der LFG-Con

Wenn ihr andere Besucher:innen fotografiert, fragt unbedingt vorher um Einverständnis. Jeder Mensch hat das Recht am persönlichen Bild und wünscht es nicht, ohne sein Wissen, auf fremden Kameras zu erscheinen.

Bitte macht keine Bilder von Cosplayern, die gerade offensichtlich anderweitig beschäftigt sind oder eine Pause machen.

Es darf überall fotografiert werden, wo der Besucherfluss nicht gestört wird.

Stationäre Hilfsmittel wie z.B. Blenden und Leitern sind auf dem gesamten Gelände untersagt, außer durch akkreditierte Fotografen mit Erlaubnis. Diese bekommen einen Bereich zugewiesen.

Wollt ihr die Bilder hinterher veröffentlichen, braucht ihr eine (im besten Fall schriftliche!) Einverständniserklärung der oder des Fotografierten. Der Hintergrund: In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang seine Bilder veröffentlicht werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

Seid euch bewusst, dass Veröffentlichung nicht nur eine Einbindung auf Webseiten oder in Magazinen ist, sondern dass auch auch das Hochladen auf Facebook oder anderen Social Media Kanälen als Veröffentlichung zählt!

Wird das Recht am eigenen Bild missachtet, können für den Fotografen hohe Strafen drohen.

Allgemeine Verhaltensregel: Wer Cosplayer, andere Besucher oder Aussteller nachweislich belästigt, wird der Messe verwiesen. Der Hausordnung ist Folge zu leisten.

Tipps für Cosplayer

Geht nicht zu leichtfertig mit euren Persönlichkeitsrechten um. Uns ist bewusst, dass wer sein Cosplaykostüm liebevoll gestaltet hat, will es herzeigen. Bitte denkt aber vorher darüber nach, von wem ihr euch fotografieren lassen wollt.

Lasst euch die Kontaktdaten der/des Fotograf:in geben und fragt, wofür er oder sie die Fotos verwenden will. So habt ihr einen Blick darauf, wo eure Bilder landen